Das Farbe eines Taxis muss in NRW immer hellelfenbeingelb sein, ein Mietwagen kann jede Farbe haben. Ein Taxi muss immer einen Taxameter haben und entsprechend darf ein Taxi nur zu dem Preis Gäste befördern, der auf dem Taxameter ausgewiesen wird. Diese Preise schreibt die Taxigebührenordnung des zuständigen Kreises vor - in unserem Fall also die des HSK.
Ein Taxi muss immer mit einem Dachschild und einer Alarmanlage ausgerüstet sein, in der Heckscheibe muss unten rechts die vom Kreis vergebene Ordnungsnummer des Taxis angebracht sein. Ein Mietwagen hat keinen Taxameter, kann aber einen Wegstreckenzähler verbaut haben. Die Preise bei einer Mietwagenfahrt kann der Unternehmer selbst festlegen, bei uns orientieren sie sich an den Taxigebühren.
Ein Taxi kann Fahrgäste überall im Pflichtfahrgebiet aufnehmen, auch wenn jemand z.B. an der Straße steht und winkt. Ein Mietwagen darf das nicht, er hat für eine Fahrt den Betriebssitz zu verlassen und unmittelbar dorthin wieder zurück zu kehren. Er darf also nicht an Veranstaltungsorten geparkt werden wie ein Taxi, um Fahrgäste aufzunehmen.