Eine Krankenfahrt kann von einem gesetzlich und privat versicherten Patienten nach ärztlicher Verordnung mit uns vereinbart werden. Ob als Serienfahrt zur Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie - wir fahren Sie. Wir befördern mit Taxi und Mietwagen und auch für Rollstuhlpatienten haben wir das passende Fahrzeug. Sie möchten, dass Angehörige Sie zum Arztgespräch oder zu Therapien begleiten? Kein Problem.
Wichtig zu wissen: Fahrten zu stationären Krankenhausaufenthaltungen und nach stationären Entlassungen sind genehmigungsfrei – Sie brauchen also vorher nicht das Einverständnis Ihrer Krankenkasse, um von uns gefahren zu werden. Anders sieht es aus bei ambulanten Fahrten: Solche Fahrten müssen vor Antritt der Fahrt von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden. In der Regel werden ambulante Fahrten genehmigt, wenn es sich um Serienfahrten handelt oder der Patient einen Pflegegrad von 3 oder höher hat bzw. eine Schwerbehinderung mit den Merkzeichen „aG (außergewöhnlich gehbehindert), „Bl“ (blind) oder „H“ für „hilflos“. Dann muss der Arzt aber eine Begründung in die Verordnung schreiben.
Gern sind wir Ihnen beim Genehmigungsverfahren behilflich und klären im Vorfeld ab, ob die Fahrtkosten von Ihrer Krankenkasse übernommen werden.
Abrechnen können wir mit allen Kranken- und Ersatzkassen und allen privaten Krankenversicherungen.